Voraussetzungen für eine Beschulung
Im Auftrag der Eltern veranlasst das SSA (Staatliche Schulamt) Freiburg die Prüfung auf einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch.
Hierfür müssen die Eltern den Antrag über die Schule ihres Kindes stellen, diese gibt den Antrag ans SSA weiter. Das SSA beauftragt dann das zuständige SBBZ (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum) mit der Überprüfung des Kindes.
Nach Feststellung kann das SSA Freiburg ein Kind auf Elternwunsch am SBBZ Bernhard Galura beschulen lassen.