Anspruchfeststellungsverfahren für Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen
Ziel des Anspruchfeststellungsverfahrens ist die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Dieses Gutachten ist wiederum die Grundlage für das Staatliche Schulamt Freiburg zu prüfen, ob ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch gewährt werden kann. Voraussetzung für ein solches Anspruchfeststellungsverfahren ist das Durchlaufen eines Beratungs- und Unterstützungsangebots.
Den Antrag auf ein Anspruchfeststellungsverfahren stellen die Eltern beziehungsweise die Schule im Auftrag der Eltern. Die grundsätzlich zeitlich befristeten Ansprüche auf ein sonderpädagogischen Bildungsangebot ermöglichen die Beschulung, inklusive Bildungsangeboten in der Region oder in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.