Sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen
Beratung im Einzelfall
Maßgeblich für einzelfallbezogene Begleitungen ist der Antrag auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot. In enger Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule soll eine Bildungsplanung erarbeitet werden, um die Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler angemessen zu erweitern. Ziel ist es, Fragestellungen im Bereich der Lernförderung diagnostisch beziehungsweise im emotional- sozialen Bereich systemisch zu ergründen und über die gemeinschaftliche Erarbeitung einer individualisierten Bildungsplanung entsprechende Handlungsstrategien abzuleiten. Im Rahmen dieses Auftrags werden die Vermittlung und Vernetzung, Fortschreibung und Evaluation individueller Hilfsangebote zuverlässig begleitet.
Den Antrag auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot stellen die Eltern bwz. die Schule im Auftrag der Eltern. Das Ziel unseres Vorgehens und der eingesetzten Instrumente ist der Verbleib der Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule. Das Vorgehen ist subsidiär.